CDU und Grüne lehnen Grundsteuerangleichung ab
Die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Bocholt sprechen sich klar gegen eine vorschnelle Angleichung der Grundsteuerhebesätze aus. Ein solcher Schritt würde für viele Hausbesitzer in Bocholt spürbare Mehrkosten von teils deutlich über 100 Euro pro Jahr bedeuten und über die Nebenkostenabrechnung auch Mieterinnen und Mieter treffen.
„Wer jetzt auf einen einheitlichen Hebesatz umstellt, entscheidet sich bewusst dafür, Wohnen teurer zu machen“, erklären Gisbert Bresser, Vorsitzender der CDU-Fraktion, und Annette Grümer-Weyers, Fraktionssprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Das ist für uns politisch nicht akzeptabel. Schon gar nicht auf Basis eines einzelnen Urteils, dessen Begründung noch aussteht.“
CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erinnern daran, dass die Differenzierung der Grundsteuerhebesätze eine bewusste politische Entscheidung war, um Wohnkosten zu begrenzen. Diese Möglichkeit ist vom Land NRW ausdrücklich geschaffen worden und wurde von zahlreichen Kommunen, darunter auch viele Städte im Münsterland und im Kreis Borken, genutzt.
„Die Verwaltung stellt zwei Modelle zur Entscheidung. Das eine hält Wohnen stabil, das andere macht Wohnen deutlich teurer. Für uns ist klar, welches Modell wir politisch vertreten“, machen Gisbert Bresser und Annette Grümer-Weyers deutlich.
Die Ratsmehrheit sieht derzeit keinen sachlichen oder finanziellen Zwang, sofort zu handeln. Die Verwaltung selbst stellt fest, dass die Grundsteuer in Bocholt weiterhin aufkommensneutral erhoben wird und Änderungen rechtlich bis zum 30. Juni 2026 rückwirkend möglich sind. Einnahmeausfälle drohen damit nicht. „Es gibt somit keinen Notfall, der eine Steuererhöhung auf Wohnen rechtfertigt“, so Bresser und Grümer-Weyers.
Auch das Argument möglicher Widersprüche überzeugt CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht. Widersprüche können rechtlich bearbeitet oder ruhend gestellt werden. Eine Steuererhöhung für zehntausende Wohngrundstücke sei jedenfalls der falsche Preis für weniger Verwaltungsarbeit. Die beiden Vorsitzenden betonen: „Bocholt darf nicht die Stadt sein, die vorschnell handelt und am Ende die eigenen Bürgerinnen und Bürger belastet, während andere Kommunen abwarten.“
CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern daher klar: Die differenzierten Hebesätze müssen zunächst beibehalten werden. Erst wenn belastbare Urteilsbegründungen und weitere Gerichtsentscheidungen vorliegen oder uns erhebliche Einnahmeausfälle drohen, darf über Änderungen entschieden werden. Bresser und Grümer-Weyers abschließend: „Unser Maßstab ist nicht maximale rechtliche Absicherung um jeden Preis, sondern bezahlbares Wohnen. Darauf können sich die Bocholterinnen und Bocholter verlassen.“