CDU Stadtverband Bocholt

Fraktionsvorsitzender Herbert Panofen zur Erhöhung der Grund-, und Gewerbesteuer

Der CDU-Fraktionsvorsitzende Herbert Panofen hat als Vorsitzender der Haushalskommission zu Beginn der Sitzung Zahlen genannt über eine mögliche Erhöhung von Grund- und Gewerbesteuer.
Er hat dabei darauf hingewiesen, dass auch wenige EURO an monatlicher Mehrbelastung sehr schmerzhaft sein können.
Bei einer Erhöhung der Grundsteuer um 50 % würden beispielsweise folgende monatliche Mehrbelastungen in verschiedenen Wohngebieten entstehen:

 

monatich Mehrbelastung

Altbau, altes Bocholter Wohngebiet

        2,44 € 

Einfamilienhaus erbaut 1953

        4,05 € 

Einfamilienhaus Neubaugebiet Biemenhorst

       12,84 € 

Einfamilienhaus erbaut 2005

       13,96 € 

Einfamilienhaus erbaut 1985

       17,21 € 

Einfamilienhaus Neubaugebiet Stenern

       19,67 € 

Einfamilienhaus Neubaugebiet Stenern

       21,64 € 




Zur Gewerbesteuer:


Basis für die Ermittlung der Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag.
Die heutige Steuerlast bei Kapitalgesellschaften setzt sich zusammen aus Körperschaftssteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer.

Die gesamte Steuerlast beträgt 30,95 % vom Gewerbeertrag und erhöht sich bei einer Erhöhung der Gewerbesteuer um 6 % um 1 Prozentpunkt auf insgesamt 31,86 %.