Verschiebung des Baubeginns des Stauwehrs Eisenhütte
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
ich nehme Bezug auf den Bocholter-Borkener Volksblatt-Artikel vom 09.10.2014, in welchem berichtet wird, dass sich der Baubeginn des Stauwehrs Eisenhütte vom 01. September 2014 auf Anfang November verschoben hat. In diesem Zusammenhang bitte ich die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen in der nächsten Stadtverordnetenversammlung:
- Entspricht es den Tatsachen, dass zum einen eine Nachbesserung und erneute Prüfung von Rammplänen für die Spundwände und zum anderen eine verzögerte Fertigstellung der Spundwände zur Verzögerung des Baubeginns um zwei Monate führt?
- Wenn ja, wer hat die Nachbesserung und erneute Prüfung der Rammpläne für die Spundwände und die verzögerte Fertigstellung der Spundwände zu vertreten?
- Hat die Stadt für den Fall des Verzugs eine Vertragsstrafe vereinbart, wenn ja, in welcher Höhe?
- Erleidet die Stadt durch den Verzug einen Schaden, wenn ja, in welcher Höhe (ggf. Schätzhöhe)?
- Welche Konsequenz hat es für die Fertigstellung des Stauwehrs Eisenhütte, dass die Durchführung der Bauarbeiten durch die Verzögerung des Baubeginns nun vollständig in die Frostperiode fällt?
Mit freundlichen Grüßen
Christina Hoffs