Kein Ausgehverbot für Jugendliche
Das Bundesfamilienministerium arbeitet laut Presseberichten an einem sog. Ausgehverbot für Jugendliche nach 20:00 Uhr, sofern sich diese nicht in Begleitung eines Erziehungsberechtigten befinden. Hintergrund der beabsichtigten Regelung soll unter anderem die Eindämmung des „Komasaufens“ von Jugendlichen sein sowie die Verhinderung von Straftaten alkoholisierter Jugendlicher.
Der CDU-Stadtverband Bocholt spricht sich deutlich gegen derartige Regelungen aus. Das Familienministerium zeichnet mit dem Gesetzesvorhaben ein Bild von Jugendlichen unserer Gesellschaft, welches mit der Realität nicht in Einklang zu bringen ist. Verfehlungen Einzelner können nicht dafür her halten, eine ganze Generation unter Generalverdacht zu stellen.
Das Familienministerium macht es sich mit dem Ausgehverbot auch viel zu einfach. Eltern und die Gesellschaft haben einen Erziehungsauftrag, welchem durch Förderung der Einsicht der Jugendlichen wesentlich besser genüge getan wird, als durch strikte Verbote.
Ein derartiges Gesetz würde für die Kommunen als örtliche Ordnungsbehörde einen zusätzlichen erheblichen Überprüfungs- und Verwaltungsaufwand darstellen. Wir haben bereits ein Jugendschutzgesetz. Wer Jugendlichen hochprozentigen Alkohol zugänglich macht, kann bereits jetzt empfindlich bestraft werden. Die Stadt Bocholt lässt diesbezüglich bekanntermaßen auch Testkäufe durchführen. Es macht keinen Sinn, nun unter Umständen auch noch die Jugendlichen selbst oder deren Eltern kriminalisieren zu wollen.