CDU Stadtverband Bocholt

CDU fordert Aussetzung der Dichtheitsprüfung

Der Stadtverband der CDU Bocholt setzt sich für eine Aussetzung der landesgesetzlich vorgeschriebenen Dichtheitsprüfung ein. Grundsätzlich muss die Dichtheitsprüfung der privaten Abwasserkanäle bis zum Ablauf des Jahres 2015 erfolgt sein. Wenn die Stadt allerdings Zonen von Stadtgebieten einrichtet, die nacheinander überprüft werden, so kann die einzelne Prüfung der Zonen bis in das Jahr 2023 hinausgeschoben werden.

Voraussetzung ist dann aber, dass einzelne Zonen tatsächlich in näherer Zeit schon überprüft werden. Wenn diese letztere Regelung durch die Stadt Bocholt in Anspruch genommen würde, wäre es allerdings möglich, dass einzelne Grundstückseigentümer jetzt eine kostenträchtige Überprüfung vornehmen müssten, die unter Umständen in nächster Zeit durch den Landesgesetzgeber für nicht mehr erforderlich gehalten wird. „Beim Zonenmodell würden betroffene Eigentümer jetzt zur Kasse gebeten, um Zeit bis zur endgültigen Klärung durch die Landesregierung zu gewinnen und die maximale Frist auszuschöpfen. Auch dieses empfinden wir als ungerecht.“ erklärt der Vorsitzende Helmut Eing.

Nur in Nordrhein-Westfalen und Hamburg ist derzeit die Dichtheitsprüfung vorgeschrieben, weder in den übrigen Bundesländern noch in unserem niederländischen Nachbarland. Die Dichtheitsprüfung hat im Landtag keine Mehrheit mehr und es liegt dort bereits ein Antrag der FDP-Fraktion vor, die starren Fristen aufzuheben, welchem sich die CDU-Fraktion im Landtag angeschlossen hat. Die Stadt Bocholt sollte Planungen im Hinblick auf die Dichtheitsprüfung derzeit zurückstellen, bis endgültig geklärt ist, ob an den bisherigen Fristen überhaupt festgehalten wird. Die betroffenen Eigentümer müssen vor sinnlosen Kosten für die Durchführung eines nicht durchdachten Gesetzes bewahrt werden. Die CDU Bocholt fordert alle örtlichen Parteien auf, über ihre Gremien in Düsseldorf einzuwirken, dass dieses unsinnige Gesetz zurückgenommen wird.