CDU Stadtverband Bocholt

Kein Kindergartenbeitrag durch die Hintertür in Bocholt!

Leistungen sollen direkt an die Familien weitergegeben werden

Mit der Verabschiedung des 1. KiBiz-Änderungsgesetzes durch den Landtag Nordrhein-Westfalen am 22.07.2011 hat der Gesetzgeber die Einführung des elternbeitragsfreien letzten Kindergartenjahres ab dem 01.08.2011 beschlossen. Das Land gewährt dem Jugendamt einen Ausgleich für den durch die Elternbeitragsbefreiung im letzten Kindergartenjahr entstehenden Einnahmeausfall.Der CDU Stadtverband fordert, dass diese Leistungen vollständig an die Familien weitergegeben werden.

In Bocholt gibt es bisher eine Regelung für Geschwisterkinder, die beinhaltet, dass bei Familien mit zwei oder mehreren Kindern im Kindergarten oder in der offenen Ganztagsschule nur für ein Kind ein Beitrag zu zahlen ist.

Wenn nun das Land den Beitrag für das letzte Kindergartenjahr übernimmt, muss auch die Geschwisterkinderregelung bestehen bleiben. In diesem Fall ist dann auch für eine Familie mit zwei oder mehreren Kindern kein Beitrag fällig, da für das Kind im letzten Kindergartenjahr der Beitrag durch das Land übernommen wird. Würde die Geschwisterkinderregelung aufgehoben, hätten die betroffenen Familien nichts von der Beitragsfreiheit des letzten Kindergartenjahres des älteren Kindes, wenn zeitgleich ein Beitrag für das jüngere Kind gezahlt werden müsste. Einen solchen Kindergartenbeitrag durch die Hintertür lehnt die CDU ausdrücklich ab.