CDU Stadtverband Bocholt

Röttgen: Schuldenpolitik der Landesregierung ist verfassungswidrig

Zu dem heutigen Urteil des Verfassungsgerichts erklärt der Landesvorsitzende der CDU Nordrhein-Westfalen Dr. Norbert Röttgen:

Mit seinem heutigen Urteil hat das Verfassungsgericht die massive Verletzung der Interessen unserer Kinder und Enkelkinder durch die Schuldenpolitik von Frau Kraft für verfassungswidrig erklärt. Damit ist die rot-grüne Landesregierung des Verfassungsbruchs überführt.
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