Röttgen: Schuldenpolitik der Landesregierung ist verfassungswidrig
Mit seinem heutigen Urteil hat das Verfassungsgericht die massive Verletzung der Interessen unserer Kinder und Enkelkinder durch die Schuldenpolitik von Frau Kraft für verfassungswidrig erklärt. Damit ist die rot-grüne Landesregierung des Verfassungsbruchs überführt.
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